Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung I
Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Aufgaben und Tätigkeiten richten sich nach den § 76 und § 77 ASchG
Begehung der Arbeitsstätte und Arbeitsplätze * Beratung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer_innen,
Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane * Unterstützung bei Behördenbesuch
Erstevaluierung/Folgeevaluierung * Erstellung und Anpassung von Sicherheits-
Beratung und/oder Messung der Arbeitsumgebung
Klimatische Verhältnisse, Beleuchtungstärke, Lichteinfall, unangenehme Geräusche
und Lärm, Temperaturmessung, CO²-
Unterweisung und Information
Organisation von Schulungen zum sicheren Verhalten, Erstellung von Betriebsanweisungen
Beratung bei Einführung oder Verwendung von Arbeitsstoffen
Arbeitsstoff-
Brandschutz
Unterstützung beim vorbeugenden Organisatorischen Brandschutz, Erstellung einer Brandschutzordnung
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl, Abstimmung und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung nach der PSA-
Arbeitssicherheit